Unteres Schloss
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- Kategorie: HISTORIC
- Erstellt am Donnerstag, 16. Mai 2013 17:46
- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 20. Juni 2013 11:10
- Geschrieben von J. Riedinger
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(5) Der Barockgarten, seine Ummauerung
und die heutige Restmauer 1660-2013
Johann Bernhard II Göler von Ravensburg 1632-1694 (31) war der Sohn von Johann Bernhard I, dem Erben des alten Freihauses. Die Frau von Johann Bernhard II war Maria von Sternenfels, sie war die treibende Kraft um das alte Freihaus einen Barockgarten anzulegen. 1660 wurde ihr dann dieser Wunsch erfüllt. Denn durch die Freihaus-Privilegien, keine Steuern zahlen zu müssen, war Johann Bernhard II einer der vermögendsten Grundherren seiner Zeit. Er besaß die Hälfte aller Gölerschen Lehensgüter.
Der Barockgarten wurde rein geometrisch in 8 gleichgroße und zwei halbierten, topiarisch rechteckig geschnittenen Buchsbaumhecken angelegt. Durchschritt man den Hauptweg, welcher direkt auf die Mitte des Freihauses führte, musste man, beim symmetrisch verlaufenden Querweg eine rundgeschnittene Buchsbaumhecke, in deren Innenfläche ein Wasserbasseng vertieft eingebaut war, umrunden.
Die 1630 angelegte Schutzmauer um das Freihaus war den Gölern nicht hoch genug, denn die bürgerlichen Untertanen konnten viel zu nah an das alte Freihaus herankommen. Diese direkte Schutzmauer wurde im Zuge des Barockgartenbaus 1660 abgerissen.
Jetzt wurde entlang der Geistgasse und der Hirschstraße eine ebenso hohe Bruchsandsteinmauer wie an der vorderen Hauptstraße mit 1,80 Meter Höhe angelegt. Von dieser Mauer ist noch ein Rest mit 1,20 Meter, entlang der heutigen östlichen Königstraße, bis zur schräg verlaufenden Barockgarten-Grenze vorhanden. Dieser Mauerbereich ist noch der einzige Rest, nicht nur vom Barockgarten, sondern vom gesamten „unteren Schloss“.
Dieses Mauerteilstück konnte nur deshalb erhalten werden, weil dort nach 1630 bis heute keine Gebäude errichtet wurden. Vor allem muss der Fam. Westermann gedankt werden, dass sie im Zuge ihrer Kaufhauserbauung diesen Mauerteil nicht abgeschoben, sondern fachmännisch restauriert haben.
Ganz bestimmt standen vor der Ummauerung des Barockgartens kleine Ackerbürgerhäuser an dieser Stelle. Diese Bürgerhäuser kamen beim Tod des Ernährers durch Vorkaufsrecht in den Besitz der Grundherren.
(5a) Plan des Barockgartens mit altem Freihaus und
Bild der heutigen Restmauer
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